Neue Grenzen bei Minijobs ab 2026
Neue Grenzen bei Minijobs ab Januar 2026 - Wenn Du im Minijob oder Midijob tätig bist, sind die Grenzen bei Minijobs ab 2026 besonders wichtig für Dich. Ab dem 1. Januar 2026 treten neue Regelungen in Kraft, die Dein Einkommen, die Sozialabgaben und die Einordnung Deines Jobs betreffen.
Die Bundesregierung hat Anpassungen zur dynamischen Geringfügigkeitsgrenze beschlossen, die eng an die Mindestlohnerhöhung gekoppelt sind.
In diesem Artikel erfährst Du, wie sich die Grenzen bei Minijobs ab 2026 verändern, was ein Midijob ist, wie die Gleitzone funktioniert und wie Du Dein Einkommen richtig einordnest.
29. Oktober 2025 | 4 Min. Lesezeit
Neue Minijob-Grenzen ab 2026
Ab Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Damit verschiebt sich automatisch die dynamische Geringfügigkeitsgrenze, die Dein maximales monatliches Einkommen im Minijob definiert.
• Neue Minijob-Grenze 2026: 603 Euro pro Monat
• Jahresentgelt: maximal 7.236 Euro
• Ausnahmen bei kurzfristigem Überschreiten: bis 8.442 Euro innerhalb von zwölf Monaten
Kurz gesagt: Alles, was unterhalb von 603 Euro liegt, zählt zum klassischen Minijob. Überschreitest Du diese Grenze regelmäßig, fällt Dein Job automatisch in den Bereich Midijob, auch Gleitzone genannt.
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit klar definierten Einkommensgrenzen. Typische Branchen sind Gastronomie, Handel, Dienstleistung oder Handwerk.
Für Dich als Arbeitnehmer bedeutet ein Minijob:
• Du bist sozialversicherungsfrei, solange Du unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze bleibst.
• Du zahlst nur geringe Rentenversicherungsbeiträge, wenn Du keine Befreiung beantragst.
• Dein Arbeitgeber entrichtet Pauschalabgaben statt vollständiger Sozialversicherungsbeiträge.
Das macht Minijobs für Arbeitnehmer flexibel und für Arbeitgeber kalkulierbar.
Midijob – die Gleitzone zwischen Minijob und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
Wenn Dein Einkommen die neue Grenze von 603 Euro überschreitet, bewegst Du Dich automatisch im Midijob-Bereich. Die Gleitzone reicht ab 603,01 Euro bis zu 2.000 Euro pro Monat.
Für Dich heißt das:
• Deine Sozialversicherungsbeiträge steigen progressiv, sind aber niedriger als bei einer Vollzeitstelle.
• Der Übergang von Minijob zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung wird fließend gestaltet.
• Du behältst weiterhin tarifliche Rechte, wie Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
So wirst Du nicht plötzlich mit hohen Abgaben belastet, sondern Dein Einkommen wächst sanft in Richtung Vollversicherung.
Regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt – entscheidend für die Einordnung
Um Deinen Job korrekt einzuordnen, wird das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt herangezogen. Dazu zählen:
• Grundlohn
• Sonderzahlungen
• Einmalprämien
• Zuschläge
Einmalige Zahlungen, die unregelmäßig erfolgen, dürfen kurzfristig die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, ohne dass Dein Status als Minijobber geändert wird. Dein Arbeitgeber muss Dein Einkommen bei Arbeitsbeginn oder Änderungen im Vertrag korrekt ermitteln, um die Einordnung in Minijob oder Midijob sicherzustellen.
Dynamische Geringfügigkeitsgrenze – Berechnung ab 2026
Die dynamische Geringfügigkeitsgrenze orientiert sich an der Mindestlohnerhöhung. Seit Oktober 2022 wird sie nach folgender Formel berechnet:
Mindestlohn × 130 ÷ 3 = Geringfügigkeitsgrenze pro Monat
Mit dem Mindestlohn von 13,90 Euro ab Januar 2026 ergibt sich:
13,90 × 130 ÷ 3 = 603 Euro pro Monat
Alles, was darüber hinausgeht, fällt in die Gleitzone des Midijobs.
Unvorhersehbares Überschreiten der Minijob-Grenze
Manchmal verdienst Du mehr, etwa durch Überstunden, Krankheitsvertretungen oder einmalige Prämien. In diesen Fällen gilt:
• Dein Minijob bleibt bestehen, wenn die Überschreitung nicht öfter als in zwei Kalendermonaten auftritt
• Die Höhe darf die Geringfügigkeitsgrenze pro Monat nicht überschreiten
• Innerhalb von 12 Monaten darf maximal 8.442 Euro verdient werden
Damit bleibst Du flexibel, ohne dass sich Dein Beschäftigungsstatus ändert.
Mindestlohn und Minijobs – die neue Verbindung ab 2026
Die Anpassung des Mindestlohns wirkt direkt auf Minijobs. Mit 13,90 Euro pro Stunde steigt nicht nur die monatliche Grenze, sondern auch das jährliche Einkommen, das im Minijob zulässig ist. Dein Arbeitgeber muss sicherstellen:
• Dein Gehalt entspricht mindestens dem Mindestlohn
• Dein Einkommen bleibt unterhalb der Minijob-Grenze, sofern Du als Minijobber angestellt bist
Diese Verbindung stellt sicher, dass der Mindestlohn und die finanzielle Geringfügigkeit Hand in Hand gehen.
Rechte und Pflichten von Minijobbern und Midijobbern
Auch im Minijob oder Midijob hast Du Anspruch auf gesetzliche Mindestleistungen:
Urlaubsanspruch
Proportional zu Deinen Arbeitstagen
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Gilt auch für geringfügig Beschäftigte
Beitragszahlung zur Rentenversicherung
Im Minijob auf Antrag, im Midijob automatisch gestaffelt
Darüber hinaus solltest Du Dein Arbeitsentgelt regelmäßig prüfen, um sicherzustellen, dass es den neuen Grenzen entspricht und Deine Rechte gewahrt bleiben.
Neue Untergrenze für Midijobs ab 2026
Die Gleitzone beginnt ab einem monatlichen Entgelt von 603,01 Euro und endet bei 2.000 Euro. Alles darunter ist Minijob, alles darüber Midijob. Damit bekommst Du eine klare Orientierung für Deine Finanzplanung und kannst Dein Einkommen gezielt steuern.
Planungstipps für Arbeitnehmer
• Prüfe regelmäßig Dein monatliches Einkommen
• Nutze Bonuszahlungen und Überstunden gezielt, um kurzfristige Überschreitungen auszugleichen
• Achte darauf, dass Dein Arbeitgeber die Berechnungen korrekt durchführt
• Berücksichtige die Mindestlohnerhöhung bei der Einkommensplanung
So bleibst Du jederzeit im legalen Rahmen und nutzt die Vorteile der Minijob- oder Midijob-Regelungen optimal aus.
Fazit: Was Du zu den Grenzen bei Minijobs ab 2026 wissen musst
Ab 1. Januar 2026 gelten folgende Eckpunkte:
• Neue Minijob-Grenze: 603 Euro pro Monat
• Jahresentgelt: maximal 7.236 Euro
• Unvorhersehbares Überschreiten: bis 8.442 Euro innerhalb von 12 Monaten
• Midijob-Grenze: 603,01 bis 2.000 Euro pro Monat
• Mindestlohn: 13,90 Euro pro Stunde
Mit diesen Werten hast Du als Arbeitnehmer klare Orientierung über Minijob, Midijob, Gleitzone und Mindestlohn. Beachte die Grenzen bei Minijobs ab 2026, um Dein Einkommen richtig zu planen und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
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