Minijob Grenze 2026 im Vergleich zu 2025
Die Minijob-Grenze 2026 bringt für viele Beschäftigte und Arbeitgeber spürbare Veränderungen. Durch die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns steigen nicht nur die Stundenlöhne, sondern auch die monatliche Verdienstgrenze im Minijob. Gleichzeitig wirken sich die neuen Werte auf Midijobs, Sozialversicherungen und Meldepflichten aus. Wenn Du wissen willst, was sich im Vergleich zur Minijob Grenze 2025 konkret ändert und worauf Du unbedingt achten solltest, findest Du hier alle wichtigen Informationen verständlich erklärt.
13. Januar 2026 | 4 Min. Lesezeit
Mindestlohn-Erhöhung als Hauptgrund für die neue Minijob Grenze 2026
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Diese Erhöhung wirkt sich direkt auf die Minijob-Grenze 2026 aus, da diese seit einigen Jahren dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist. Während die Minijob Grenze 2025 noch bei 556 Euro monatlich lag, erhöht sie sich ab 2026 deutlich.
Ab Januar 2026 darfst Du in einem Minijob monatlich bis zu 603 Euro verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Auf das Jahr gerechnet entspricht das einem maximalen Jahresverdienst von 7.236 Euro.
Damit wächst der finanzielle Spielraum für Minijobber spürbar, insbesondere für Menschen, die regelmäßig nahe an der bisherigen Grenze gearbeitet haben.
Minijob Grenze 2025 im Vergleich zur Minijob Grenze 2026
Die Minijob Grenze 2025 lag bei 556 Euro pro Monat und einem Jahresverdienst von 6.672 Euro. Der Sprung auf 603 Euro monatlich im Jahr 2026 ist keine Kleinigkeit, sondern eine direkte Folge der Mindestlohnanpassung.
Für Dich bedeutet das, dass Du entweder mehr Stunden arbeiten kannst oder bei gleicher Arbeitszeit mehr Geld verdienst.
Gerade für Studierende, Rentner oder Nebenjobber ist der Unterschied zwischen Minijob Grenze 2025 und Minijob Grenze 2026 relevant, da sich dadurch die Planung von Arbeitszeiten und Einkommen neu ausrichten lässt.
Neue Midijob-Grenze ab 2026: Wann Du kein Minijobber mehr bist
Mit der neuen Minijob Grenze 2026 verschiebt sich automatisch auch die Untergrenze für den Midijob. Ab dem 1. Januar 2026 beginnt ein Midijob nicht mehr bei 556,01 Euro, sondern erst ab 603,01 Euro monatlich. Die obere Grenze des Midijobs bleibt weiterhin bei 2.000 Euro im Monat.
Besonders wichtig ist das für Dich, wenn Du 2025 noch im Übergangsbereich zwischen Minijob und Midijob gearbeitet hast. Liegt Dein durchschnittlicher Monatsverdienst 2026 bei maximal 603 Euro, wirst Du automatisch als Minijobber eingestuft.
Möchtest Du sozialversicherungspflichtig bleiben, musst Du Dein monatliches Einkommen bewusst über diese Grenze anheben.
Aus Midijob wird Minijob: Darauf solltest Du 2026 achten
Wenn Du im Jahr 2025 zwischen 556,01 Euro und 603 Euro verdient hast, kann sich Dein Status ändern. Bleibt Dein Einkommen 2026 innerhalb der neuen Minijob Grenze, verlierst Du den Midijob-Status. Das kann Auswirkungen auf Rentenansprüche, Krankenversicherung und andere Sozialleistungen haben.
Viele Beschäftigte unterschätzen diesen Effekt. Deshalb ist es wichtig, dass Du Deine Arbeitszeit und Dein Einkommen frühzeitig überprüfst und gegebenenfalls mit Deinem Arbeitgeber anpasst.
Senkung der Umlage U1 für Arbeitgeber
Ab dem 1. Januar 2026 sinkt die Umlage U1, die Arbeitgeber für Minijobber zahlen, von 1,1 Prozent auf 0,8 Prozent. Diese Umlage dient der Erstattung von Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall. Für Arbeitgeber bedeutet das geringere Lohnnebenkosten, was Minijobs insgesamt attraktiver macht.
Alle anderen Umlagen und Abgaben bleiben unverändert. Für Dich als Minijobber ändert sich dadurch zwar nichts direkt, indirekt kann es aber die Bereitschaft von Arbeitgebern erhöhen, zusätzliche Minijobs anzubieten.
Wegfall der Rechtskreistrennung ab 2026
Eine wichtige organisatorische Änderung betrifft die sogenannte Rechtskreistrennung. Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die Unterscheidung zwischen Ost- und Westdeutschland bei Beitragsnachweisen vollständig. Arbeitgeber müssen nur noch einen einheitlichen Beitragsnachweis für alle Beschäftigten einreichen.
Auch bestehende Dauer-Beitragsnachweise müssen angepasst werden. Für Dich als Arbeitnehmer vereinfacht sich dadurch die Verwaltung, da regionale Unterschiede keine Rolle mehr spielen.
Erhöhung von Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag
Neben der Minijob Grenze 2026 werden auch steuerliche Freibeträge angehoben. Die Ehrenamtspauschale steigt auf 960 Euro pro Jahr, der Übungsleiterfreibetrag auf 3.300 Euro.
Wenn Du neben einem Minijob ehrenamtlich tätig bist, kannst Du dadurch zusätzliche Einnahmen erzielen, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen.
Kurzfristige Beschäftigung in der Landwirtschaft wird ausgeweitet
Für landwirtschaftliche Betriebe gelten ab 2026 erweiterte Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen. Statt drei Monaten oder 70 Arbeitstagen dürfen Arbeitsverhältnisse künftig bis zu 15 Wochen oder 90 Arbeitstage dauern. Diese Regelung soll vor allem saisonale Arbeit erleichtern.
Rentenversicherung: Befreiung künftig einmalig rückgängig machen
Ab dem 1. Juli 2026 sollst Du als Minijobber die Möglichkeit bekommen, eine frühere Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig zurückzunehmen. Das kann sinnvoll sein, wenn Du gezielt Rentenansprüche aufbauen möchtest.
Wichtig ist jedoch: Diese Entscheidung gilt nur für die Zukunft und ist nicht rückwirkend möglich. Außerdem kannst Du Dich danach nicht erneut befreien lassen. Eine gute Planung ist hier entscheidend.
Dynamische Berechnung der Minijob Grenze 2026
Die Minijob-Grenze wird anhand einer festen Formel berechnet. Grundlage ist eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum gesetzlichen Mindestlohn. Der Mindestlohn wird mit 130 multipliziert, durch drei geteilt und anschließend auf volle Euro aufgerundet.
Mit dem Mindestlohn von 13,90 Euro ergibt sich so exakt die neue Minijob Grenze 2026 von 603 Euro monatlich. Diese dynamische Berechnung sorgt dafür, dass sich die Grenze auch künftig automatisch an Lohnanpassungen orientiert.
Regelmäßiges Arbeitsentgelt ist entscheidend
Ob Du die Minijob Grenze 2026 einhältst, hängt vom regelmäßig zu erwartenden monatlichen Arbeitsentgelt ab. Dabei werden alle planbaren Einnahmen berücksichtigt, auch Sonderzahlungen. Maßgeblich ist eine vorausschauende Betrachtung über maximal zwölf Monate.
Überschreitest Du die Grenze unvorhersehbar, etwa durch Krankheitsvertretungen oder einmalige Zahlungen, bleibt Dein Minijob unter bestimmten Voraussetzungen dennoch bestehen.
Unvorhersehbares Überschreiten bleibt in Ausnahmefällen erlaubt
Auch 2026 darfst Du die Minijob Grenze in maximal zwei Monaten pro Jahr überschreiten, solange der zusätzliche Verdienst die jeweilige Monatsgrenze nicht übersteigt. Insgesamt darfst Du dadurch bis zum 14-fachen der Minijob-Grenze verdienen, also maximal 8.442 Euro innerhalb von zwölf Monaten.
Fazit zur Minijob Grenze 2026 und Minijob Grenze 2025
Die Minijob Grenze 2026 bringt mehr Flexibilität, höhere Verdienstmöglichkeiten und neue Regelungen mit sich. Im Vergleich zur Minijob Grenze 2025 profitierst Du vor allem von der Erhöhung auf 603 Euro monatlich.
Gleichzeitig solltest Du Deinen Status im Blick behalten, um ungewollte Wechsel in oder aus dem Midijob zu vermeiden.
Wenn Du Deinen Minijob strategisch planst, kannst Du die neuen Regeln optimal für Dich nutzen und finanzielle Nachteile vermeiden.
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